Von Wolfgang Saßmannshausen,

Mit einem herzlichen Dank an den Autor, dass er seine Ausarbeitung zur Sozialgestalt von Waldorfkindergarten und -schule an dieser Stelle zur Verfügung stellt!

Einen Bericht über den Weg Wolfgang Saßmannshausens mit der Waldorfpädagogik finden Sie im Archiv der Zeitschrift „Erziehungskunst Frühe Kindheit“ als PDF in der Ausgabe Winter 2018.

1. Vorbemerkungen

Pädagogik ist menschliche Begegnung, die im Vordergrund die Beziehung zwischen dem Pädagogen und dem Kind sieht, jedoch nahezu gleichermaßen wichtig die Beziehungen der verschiedenen Pädagogen untereinander und die der Eltern und Pädagogen kennt. Zunehmend ist zu bemerken, dass resignative Haltungen der Berufspädagogen so begründet sind, dass zwar auf der einen Seite die Arbeit mit den Kindern Freude macht und als erfüllend erlebt wird, auf der anderen Seite aber die damit zusammenhängenden Auseinandersetzungen mit den anderen Pädagogen und besonders den Eltern der Kinder diese Freude und Motivationskraft lähmen.

Waldorfpädagogik ist u. a. dadurch gekennzeichnet, dass nicht bestimmte Inhalte und Werte an das Kind herangetragen werden sollen (sie ist somit keine normative oder rezepthafte Erziehungslehre), sondern dass das Kind in seiner individuellen Einmaligkeit, die sich „allgemein – menschlich“ entwickelt, die Gesichtspunkte des erzieherischen Vorgehens bietet; sie ist somit Ausdruck einer menschlichen Haltung oder – wie Rudolf Steiner, der Begründer der Waldorfpädagogik, sie nennt – Gesinnung der menschlichen Begegnung, in der die konkret beteiligten Menschen in ihrer Unverwechselbarkeit etwas Gemeinsames schaffen und sich so gegenseitig „dienen“.

Eine sich so verstehende Pädagogik kann ihre Grundlage nicht auf die Beziehung zwischen Pädagogen und Kinder beschränken, sondern versteht sie als allgemein-menschliche Intention, die auch für die anderen menschlichen Beziehungen Gültigkeit hat, die zu einem Kindergarten- oder Schulorganismus gehören, also für das Verhältnis der Erzieher und Lehrer untereinander und für die Beziehung zwischen den Pädagogen und Eltern.

Wenn die beteiligten Menschen in ihrer individuellen und unverwechselbaren Einmaligkeit eine gestaltende Rolle spielen sollen, kann es nicht die Sozialgestalt der Waldorfpädagogik geben, weil sie natürlich abhängt von den Fähigkeiten der konkreten Menschen, die sich diese Gestalt schaffen. Auch kann es nicht eine „Theorie der Waldorfsozialgestalt“ geben, da eine „Theorie der Gesinnung“ gleichzeitig „Praxis der Gesinnung“ ist. So ist Kern der Sozialgestalt waldorfpädagogischer Einrichtungen, dass sich die Menschen darum bemühen, menschliche „Räume“ zu schaffen, in denen dem Menschen in seiner allgemeinen Entwicklungsmöglichkeit zugesprochene Fähigkeiten sich entfalten können.

So ist das Vertrauen in die menschliche Entwicklung Ursprungs- und Zielpunkt gleichermaßen.

2. Verantwortung in der pädagogischen Arbeit verlangt Freiheit

Ob und inwieweit die pädagogische Begegnung zwischen Lehrer oder Erziehung und Kind von Freiheit getragen ist und das erzieherische Handeln somit der individuellen Beobachtung und Erkenntnis des Pädagogen entspringt, ist eine Frage der persönlichen Kompetenz eines jeden Pädagogen.

Dass jedoch diese persönliche Kompetenz zum Tragen kommen kann und nicht überlagert wird von allgemein festlegenden Lehr- und Lernzielen, Verhaltensnormen oder von Fixierungen auf bestimmte Inhalte, ist eine Aufgabe aller am Kindergarten- und Schulgeschehen beteiligten Menschen.

Diese Aufgabe umfasst zweierlei:

Einmal verlangt sie einen „Ort“, an dem die geistigen Grundlagen der Pädagogik, also Entwicklungsbedingungen und -gesetzmäßigkeiten und daraus resultierende Aspekte des didaktisch-methodischen Vorgehens, regelmäßig unter den Pädagogen bearbeitet werden. Eine solche Arbeit der Pädagogen untereinander – in der Regel in Form einer wöchentlichen pädagogischen Konferenz – findet sich in allen Waldorfeinrichtungen. Gleichermaßen findet ein solcher Austausch regelmäßig zwischen den Lehrern und Erziehern der Kinder mit den Eltern statt; darüberhinaus werden in nahezu allen Waldorfeinrichtungen Kindergarten- und Schul-öffentlich Verantstaltungen wie Seminare und Vorträge zu diesen Fragen angeboten. So entsteht ein kontinuierliches „geistiges Band“, das Weiterentwicklung, die Zusammenschau von pädagogisch-psychologischen Fragen mit aktuellen Zeitströmungen und somit eine „rolling reform“ ermöglicht.

Zum anderen verlangt die obig genannte Aufgabenstellung klare Verabredungen oder „Spielregeln“, die dafür Sorgen tragen, dass es in pädagogischer Hinsicht keine machtvollen Vorschriften gibt. Wenn dieses Verabredungswesen realistisch und fruchtbar wirksam sein soll, bedarf es der offenen Mitteilung von entsprechenden Wahrnehmungen gegenseitig. So z.B. müssen „Räume“ geschaffen sein, dass Eltern oder andere Pädagogen ihre Beobachtungen an den Kindern im Zusammenhang des Kindergarten- oder Schulgeschehens den betreffenden Pädagogen mitteilen können und umgekehrt, dass die Pädagogen Auffälligkeiten angst- und druckfrei mit den Eltern besprechen können – nicht um bestimmte Verhaltensweisen machtvoll zu initiieren, aber um sich gegenseitig im Erziehungsgeschehen hinzuweisen. Wenn solche Räume bewusst abgesprochen und eingerichtet sind, können sie dazu beitragen, in offener und vertrauensvoller Weise miteinander umzugehen.

Dieser Aspekt weist auf eine weitere wesentliche Dimension der Sozialgestalt der Waldorfschule hin.

3. Ein klares gemeinsames Verabredungsbild von Handlungs-, Besprechungs- und Entscheidungsräumen wirkt der sozialen Gefahr der Machtbildung entgegen

Die obigen Ausführungen zeigen die Verabredung auf, dass derjenige, der pädagogisch handelt, sein Handeln letztlich nur selbst bestimmen kann, es jedoch transparent machen muss. Dieser Aspekt hat eine gewisse generelle Gültigkeit im praktischen sozialen Leben einer Waldorfeinrichtung.

Diejenigen, die initiativ sind, müssen die Richtung ihres Handelns selbst entscheiden und verantworten können.

Damit eine solche Aussage nicht zu einem naiven Idealismus führt, der im negativen Sinne anarchistische Verhältnisse und soziales Chaos provoziert, bedarf sie einer Ergänzung um begleitende Aspekte:

In einer Waldorfeinrichtung fallen – wie in jeder anderen Einrichtung auch – bestimmte und benennbare Aufgaben an. Die Gemeinschaft aller die Schule oder den Kindergarten tragenden Menschen haben sich eine Form gegeben, in welchen Gremien oder Organen die jeweiligen Aufgaben bearbeitet und gehandhabt werden sollen. Eine solche Gliederung findet sich dann in der Satzung, den Grundstatuten der Schule oder Kindergarte tragenden Vereinigung oder Gesellschaft, und z.B. einer Kindergarten- oder Schulordnung wieder. Daraus geht hervor, dass bestimmte Aufgaben des Kindergarten- oder Schullebens an bestimmten Stellen des Gesamtorganismus bearbeitet werden.

Ein Beispiel sei der Baukreis einer Waldorfschule, der für den notwendigen Erweiterungsbau der Schule Sorge trägt. Nun können diejenigen, die sich in dieser Sache engagieren wollen, in diesem Kreis mitarbeiten und die nächsten Schritte vorbereiten und durchführen. In der Sache dieser Aufgabe liegt begründet, dass neben der baulich-architektonischen Frage im engeren Sinne weitere Felder des Schullebens sehr schnell existenziell berührt sind, so z.B. die wirtschaftlich-finanzielle Grundlage eines solchen Projektes, für die der Wirtschaftskreis dieser Schule hinzugezogen werden muss. Gleichermaßen sofort berührt ist der Kreis der Menschen, die sich regelmäßig mit der Konzeption der Schulentwicklung befassen, also einerseits das Lehrerkollegium, zum anderen der Kreis engagierter Eltern, die sich mit dieser Frage in einem regelmäßigen Austausch mit einer Gruppe der Lehrer befassen. Darüberhinaus gehört zu diesem Schulbetrieb eine Initiative von Eltern, die neben dem Schulbetrieb eine sozialpädagogische Hortgründung vorantreiben, die vielleicht in der Zukunft Raumbedarf hat und nun berücksichtigt sein will. – Kurzum: Das Beispiel zeigt, wie Menschen, die Verantwortung und Initiative ergreifen, sofort mit den verschiedensten anderen Verantwortungsträgern in Berührung treten und im Austausch mit diesen die Grundlagen schaffen, Entschlüsse zu fassen, die zwar einerseits von einem kleinen Kreis getroffen werden, andererseits aber von einer großen Gruppe der betroffenen Menschen mitgetragen werden.

Die soziale Kunst besteht darin, Handlungs- und Entscheidungsspielraum dem Einzelnen zu verschaffen und gleichzeitig Sorge dafür zu tragen, dass die Entscheidungen und Handlungen des Einzelnen von der Gemeinschaft getragen sind. Den scheinbar unüberwindlichen Gegensatz von Individualität und Gemeinschaft als letztlich eine Einheit zu verstehen und zu handhaben, ist eine und vielleicht die wesentliche Zielsetzung der Sozialgestalt der Waldorfpädagogik.

Die erste und offensichtliche Bedingung für dieses Anliegen liegt darin, dass hinsichtlich der anfallenden Aufgaben ein gemeinsames Bild aller die Schule oder den Kindergarten tragenden Menschen besteht, in welchen konkreten Arbeitszusammenhängen welche Fragen bearbeitet werden und wo und wann die Kompetenz eines solchen Arbeitsgremiums andere Initiativfelder berührt. Auf dem Boden eines solchen Bildes, das demokratisch gebildet und „geerdet“ ist, kann jeder nun seinen Initiativwillen entfalten und sich verantwortich in das Geschehen einbringen – dort, wo er sich aufgrund seiner Fähigkeiten engagieren will oder wo er gerade auch neue Fähigkeiten im verantwortlichen Vollzug erwerben will. Solange Menschen bereit sind, in dieser Weise sich zu engagieren, besteht die Berechtigung einer frei und sich selbst verwaltenden pädagogischen Einrichtung. Sollte sich keine finden, in diesem Sinne Aufgaben zu übernehmen, erlischt auch die Soziale Berechtigung für ein solches freies unternehmen und Fremdbestimmung – wie z.B. bei staatlich getragenen Schulen – wäre die stimmige Folge. Die nunmehr fast 80-jährige [über 100-jährige, JE] Geschichte der Waldorfschulbewegung zeigt jedoch, dass dort, wo Freiräume der eigenen initiativen Mitarbeit gegeben sind, sich auch immer wieder Menschen finden, die gerne diese Aufgaben übernehmen und im Dienste einer sozialen Sache, nämlich der Erziehung und Bildung ihrer Kinder, selbstlos sich selbst verwirklichen wollen.

In diesen Zusammenhang gehört auch das Prinzip der Delegation, das besagt, dass einzelne Menschen gebeten und mit Mandat versehen werden, in bestimmten Angelegenheiten für die Gemeinschaft bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Dadurch, dass zuvor sichergestellt ist, dass alle der Gemeinschaft möglichen Aspekte bedacht und ausgesprochen sind, kann der Einzelne nun in völlig individueller Verantwortung und der ihm möglichen Geistesgegenwart wesentliche Weichen für das Unternehmen stellen – z.B. bei Verhandlungen mit Ministerien oder Schulaufsichtsbehörden – und sich dennoch dessen gewiss sein, dass die Ergebnisse seiner Bemühungen von der Gemeinschaft getragen sind, auch wen sie sich eventuell nachher als ungünstig herausstellen.

So ist es das Ziel, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass individuell verantwortliches Handeln möglich wird und die Gemeinschaft befähigt wird, dieses Handeln zu tragen und damit seiner Machtgefahr und seiner Unsozialität zu befreien. Entschlüsse und Urteile einzelner Menschen sind immer unsozial, da sie die Entschluss- und Handlungsmöglichkeiten anderer ausschließen. Insofern gilt das Wort von Johann Wolfgang von Goethe: „Wer Initiative ergreift, macht sich schuldig.“ Die soziale Kunst und ein zentrales soziales Anliegen der Waldorfpädagogik ist deshalb das Bemühen, solche Verhältnisse zu schaffen, dass im Sinne der menschlichen Entwicklung und Verantwortung individuelles Handeln möglich wird und gleichzeitig der Raum gebildet wird, dass dieses individuelle Handeln sozial getragen werden kann.

Diese Aufgabe erschließt noch eine weitere Dimension, die die Sozialgestalt der Waldorfpädagogik konkret kennzeichnet:

4. Erst im Bemühen um Einmütigkeit entsteht soziale Verbindlichkeit

Ein Entschluss erweist sich als sozial dann besonders tragfähig, wenn er letztlich von allen, die betroffen bzw. an der Entschlussfassung beteiligt sind, getragen und verantwortet wird.

Einem bewusst angestrebten Entschluss, der den Impuls zum Handeln sein soll, geht bei jedem, der beteiligt ist, eine Urteilsbildung voraus. Individuelle Menschen jedoch bilden unterschiedliche Urteile zu ein und derselben Angelegenheit, weil ihre Erfahrungen und Blickwinkel auf eine bestimmte Problematik völlig individuell sind. Gleichermaßen sind Urteile durchzogen von Gefühlen, die sich vor allem, wenn es sich um Menschen handelt (z.B. bei Fragen der Neueinstellung oder der Kündigung), aus unbewussten Sympathien und Antipathien speisen.

Die soziale Aufgabe besteht darin, trotz unterschiedlicher und individueller Urteilsbildung der einzelnen zu einer gemeinsamen Entschlussrichtung zu kommen. Im allgemeinen gilt – wenn nicht hierarchische Machtverhältnisse zu klaren Entscheidungen führen – das demokratische Prinzip der Mehrheitsbildung. Bei diesem Prinzip gibt es Mehrheiten und MInderheiten, also immer Menschen, die sich überstimmt fühlen und somit nicht aus eigenem Motiv, sondern nur aufgrund quantitativer Verhältnisse ihre Handlungs- oder aber „Duldungsimpulse“ erfahren.

Sozial verträglich ist dann erst ein Entschluss, wenn alle, die an einer Entschlussfassung beteiligt und betroffen sind, aus jeweilig eigenem Motiv eine Entschlussrichtung finden. Erst in dieser Situation kann man davon ausgehen, dass alle eine getroffene Entschlussrichtung mittragen und auch in Krisenzeiten zueinander stehen.

Gemeinsame Entschlussfassung bei individueller und freiheitlicher Urteilsbildung verlangt eine Prozedur, die es dem bewussten und mündigen individuellen Menschen ermöglicht, seine Entschlussrichtung zu ändern bzw. zugunsten einer neuen gemeinsamen Entschlussfindung aufzugeben. Diese Prozedur verlangt zwei wesentliche Schritte.

Einmal muss eine Menschengemeinschaft, die einen gemeinsamen Entschluss fassen will, zunächst ihr gemeinsames Bild der Sache gestalten und zeichnen, um die es geht. Alle Aspekte, Wahrnehmungen, Erfahrungen etc., die mit der zur Rede stehenden Thematik zusammenhängen, werden zusammengetragen, so dass ein möglichst umfassendes Bild entsteht, ohne dass einer seine eigene Entschlussrichtung in dieser Angelegenheit äußert.

Erst dann – in einem nächsten Schritt – kommt es darauf an, dass alle ihre Entschlussrichtung kundtun. So ist zum einen zu gewährleisten, dass alle ihre Entschlussrichtung auf dem Boden des gemeinsam geschaffenen Bildes bilden und zum anderen, dass alle deutlich die Entschlussrichtung des jeweilig Einzelnen wahrnehmen.

Dieser Akt, die Entschlussfindung des Einzelnen auf dem Boden eines gemeinsam geschaffenen Bildes gegenseitig wahrzunehmen, ist Voraussetzung für den eigentlichen intimen sozialen Prozess, nämlich dass der Einzelne seine Entschlussrichtung zugunsten der erlebten Entschluss- und damit Willensrichtung der anderen zurückstellen kann, ohne sein Urteil in der jeweiligen Angelegenheit aufgeben zu müssen. Dieser Schritt erst schafft eine neue Dimension, die dadurch entsteht, dass alle – jeder Einzelne – im Erleben oder andern Beteiligten ihre Entschluss- und Willensintention zurückstellen und somit einen Raum bilden, der quasi Gefäß für eine neue Qualität ist, nämlich Gemeinschaft als eigene Dimension und nicht als Summe der Einzelnen.

Rudolf Steiner hat diesen Aspekt in knapper poetischer Form als „Motto der Sozialethik“ so zusammengefasst:

Heilsam ist nur,
wenn im Spiegel der Menschenseele
sich bildet die ganze Gemeinschaft,
und in der Gemeinschaft
lebet der Einzelseele Kraft.

Rudolf Steiner

Es erübrigt sich festzustellen, dass es nicht garantiert ist, dass auf diese Art und Weise immer tragfähige Entschlüsse gefasst werden. Entscheidend ist das Bemühen, die Gesinnung, dass Menschen den Mut und das Vertrauen haben, bewusst und willentlich in einem nachvollziehbaren Verfahren tragfähige Gemeinschaftsentschlüsse zu bilden.

5. Zusammenfassung

Die Sozialgestalt der Waldorfpädagogik zeichnet sich nicht dadurch aus, dass die Menschen in Waldorfeinrichtungen „bessere“ oder grundsätzlich fähigere Menschen als andere sind. Das, was sie gegebenenfalls unterscheidet, isst das Vertrauen in die Entwicklung des Menschen aus sich selbst heraus. Keimhaft sind in jedem Menschen höchste Formen der Menschlichkeit veranlagt; sie zu entfalten, ist die Aufgabe. Sich gegenseitig zuzusprechen und zuzumuten, dass diese Entwicklung möglich ist, macht das eigentliche Klima der waldorfpädagogischen Sozialgestalt aus.

So liegen in jedem Menschen die Möglichkeiten,

  • Verantwortung aus individueller Freiheit zu übernehmen
  • Vertrauen in die zukünftige gemeinsame Gestaltung mit anderen zu entwickeln durch klare und gemeinsam getroffene Verabredungen
  • Verbindlichkeit zu schaffen durch Entschlüsse, die die Wahrnehmung der Intentionen der anderen berücksichtigen.

Alle drei Qualitäten sind Fähigkeiten, die nur im zwischenmenschlichen Geschehen schrittweise erworben werden können. Sie bedeuten, dass die Menschen, die sich um sie bemühen, sich auf einen Übungsweg, einen sozialen Schulungsweg begeben, der seine Motivation in der konkreten Lebensaufgabe findet. Nicht Umsetzten einer Ideologie einerseits oder formale Pflege einer Institution andererseits, sondern bewusste Gestaltung des Lebensraumes ist das Anliegen. Nicht nur Kinder lernen so in pädagogischen Einrichtungen, sondern gleichermaßen die Eltern und Pädagogen.

So ist vielleicht die Erwartung Rudolf Steiners bei Begründung der ersten Waldorfschule zu verstehen, dass alle waldorfpädagogischen Einrichtungen „Keimzellen der Kulturerneuerung“ werden mögen.